Info´s Beitritt

 

Über die Aufnahme aktiver Mitglieder entscheider der Ausschuss. Zur Aufnahme ist eine einfache Mehrheit aller anwesenden Ausschussmitglieder notwendig.

Der Antragsteller/ in muss mind. 18 Jahre alt sein.

 

Der Familienbeitrag I gilt wenn alle Mitglieder einer Familie aktiv an der Fasnet teilnehmen und muss unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder entrichtet werden.

 

Der Familienbeitrag II gilt, wenn nur die Kinder einer Familie aktiv, die Eltern aber passiv dem Verein Beitreten wollen und muss unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder entrichtet werden.

 

Zur Familie zählen alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr.

 

Der Antrag für eine aktive Mitgliedschaft muss bis spätestens zum 01.06. der laufenden Saison, bei einem Vorstandsmitglied abgeben werden, über Ausnahmen entscheidet der Ausschuss des Vereins.

 

Die Antragsteller müssen zunächst ein Probejahr mitmachen, d.h. Sie müssen in Spitzenhose, Strohschuhen und Hexenpulli, oder in schwarzer Jeans, dunklen Schuhen und Hexenpulli bei den Veranstaltungen der Schorenhexen Sulgen e.V. teilnehmen. Wird nach dem Probejahr dem Antrag zugestimmt, kann ein Hexenkleid gefertigt werden.

 

Des weiteren besteht für die „Neumitglieder“ während des Probejahres die Möglichkeit, ein Hexenkleid für Veranstaltungen von aktiven Mitgliedern auszuleihen. Über das Tragen dieses Hexenkleides entscheidet dann jedoch der Ausschuss des Vereines.

 

Wenn ein Leihäs der Schorenhexen Sulgen e.V. zur Verfügung steht, besteht auch die Möglichkeit mit diesem Leihäs an Veranstaltungen der Schorenhexen Sulgen e.V. teilzunehmen. Sollten sich mehrere „Probejährler“ während einer Saison angemeldet haben, so kann das Leihäs nur im Wechsel ausgeliehen werden. Über das Tragen dieses Hexenkleides entscheidet dann jedoch der Ausschuss des Vereines.

     
Kosten  

a) für aktive Mitglieder: € 30,00

b) für passive Mitglieder: € 10,00

c) Familien Beitrag I: € 40,00

d) Familien Beitrag II: € 20,00

e) Schüler und Studenten € 15,00

   

 

Zahlungsbedingungen  

Die Bezahlung erfolgt halbjährlich per Einzugsermächtigung. Stichtag ist der 1. Januar. sowie der 1. Juli. des laufenden Kalenderjahres.

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